Die Militärverwaltung
ist für die Personalbewirtschaftung der Truppe zuständig. Sie
kontrolliert die Schiesspflicht und betreut die Schiesskommissionen.
Sie ist für die Dienstverschiebungen nach dem Wohnortprinzip und die
Diensttagekontrolle verantwortlich.
Das Kreiskommando
ist in Zusammenarbeit mit 96 nebenamtlichen Sektionschefs in den
Gemeinden zuständig für die Orientierung über die Rekrutierung der
18-jährigen Stellungspflichtigen. Es ist verantwortlich für die
militärische Kontrollführung im Kanton und für sämtliche Belange des
Auslandurlaubes für alle im Kanton wohnhaften Meldepflichtigen. Zudem
ist es zuständig für die Entlassung der 30 - 34-jährigen Wehrmänner aus
der Wehrpflicht. Das Kreiskommando ist die Anlaufstelle des Bürgers für
militärische Auskünfte und Probleme.